Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens. Für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen, bei denen der Preis grundsätzlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, bildet der ermittelte Unternehmenswert eine wichtige Ausgangsbasis für die Gespräche. In vielen anderen Fällen, wie etwa bei der Abschichtung von Miteigentümern, Austritt von Kapitalgesellschaftern oder im Erbfall, kommt der durch eine sachgerechte Unternehmensbewertung ermittelte Wert direkt zur Anwendung. Es kann aber der Wert des Unternehmens auch ein aktuelles und laufendes Ziel der Unternehmensführung sein.
Nur wie berechnet sich dieser Wert? Basis für die Bewertung sind die Erträge (bzw. Cashflows), die mit dem Unternehmen aktuell und in Zukunft erwirtschaftet werden können. Dafür erforderlich ist also jedenfalls eine aktuelle Planungsrechnung für die kommenden Jahre. Zur Ermittlung eines Unternehmenswertes, der dem Marktwert am nächsten kommt, geht die Planungsrechnung von einer Fortführung des Unternehmens aus und muss die vorhandenen Marktchancen und Marktrisiken berücksichtigen.
Aus den Erträgen bzw. den erzielten Cashflows wird mit Hilfe einer Rentenrechnung durch Abzinsung der Barwert errechnet. Berücksichtigt werden dabei auch Risikoabschläge, mögliche Erlösen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen etc.
Ein Investor würde sich also fragen: Wieviel bekomme ich an Verzinsung (=Gewinn), wenn ich in dieses Unternehmen investiere im Vergleich zu den Zinsen, die mir die Bank bezahlt?
Der Wert Ihres Unternehmens wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Aus einer Reihe zulässiger Bewertungsmethoden muss die für den Einzelfall beste Vorgangsweise gewählt werden.
Die zwei bedeutendsten Bewertungsmethoden sind derzeit das Ertragswertverfahren und das Discounted-Cashflow Verfahren (DCF).
Bei der Ermittlung des Unternehmenswerts mit den dargestellten Methoden wird ausschließlich die finanzielle Situation bewertet.
Gemeinsamkeiten
Der Blick ist in die Zukunft gerichtet. Zukünftige Überschüsse (Gewinne) werden errechnet und diese dann auf den Barwert am Stichtag abgezinst.
Am Ende muss sich bei beiden Verfahren derselbe Gesamtwert ergeben (wenn dieselben Annahmen getroffen werden). Die zentrale die Frage ist: Soll das Geld in das Unternehmen oder lieber in alternative Kapitalanlagen investiert werden? Als Zinssatz wird grundsätzlich der Zinssatz einer alternativen Kapitalanlage (ohne Risiko) herangezogen. Als Ausgangspunkt dient diesbezüglich zum Beispiel die Rendite einer langfristigen Staatsanleihe, etc. Um die Äquivalenz der Alternativanlage hinsichtlich Risiko, Kaufkraft und Verfügbarkeit zum konkret zu bewertenden Unternehmen herzustellen, sind noch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen.
Wesentlich ist, dass die künftigen Gewinne / Cash-flows abgezinst werden und somit der Barwert ermittelt wird. Im Zinssatz werden bestimmte Risiken berücksichtigt.
Beide Verfahren unterscheiden sich durch
Beim Ertragswertverfahren wird der errechnete, zukünftige Gewinn (zukünftigen Erfolge) und bei der DAC Methode wird der errechnete, zukünftige Cashflow (die Zahlungsströme) bewertet.
Ertragswertverfahren
Sie ermitteln den Unternehmenswert als Barwert der zukünftigen Zuflüsse. Daraus folgt: Es wird eine Plan Gewinn und Verlustrechnung erstellt, die sich ergebenden zukünftigen Ertragsüberschüsse werden abgezinst.
DCF-Verfahren
Das Discouted Cashflow – Verfahren wird in der Regel für die Bewertung von Kapitalgesellschaften verwendet. Bei der Bewertung werden zukünftige Cash-flows kapitalisiert. Der Cash-flow ist der Überschuss der betrieblichen Einnahmen über die Ausgaben. Der zukünftige Cash-flow wird geschätzt.
Unterschieden wird dabei in die Netto (Equity) und in die Bruttomethode (Entity).
Bruttomethode: Marktwert aller zufließenden Zahlungsströme minus dem Marktwert des verzinslichen Fremdkapitals.
Nettomethode: Es wird nicht der gesamte Cashflow berücksichtigt, sondern nur die Zahlungen an die Eigenkapitalgeber (zum Beispiel: Dividenden, Entnahmen, Kapitalrückzahlungen etc.).